Aktuelles

Pfarrei & Pastoraler Raum in der Pfarreiengemeinschaft Mayen

Was war, was kommt, was bleibt?

https://www.bistum-trier.de/Einblicke

Die Pfarrei der Zukunft wurde zunächst durch einen Beschluss Roms gestoppt. Inzwischen wurde seitens des Bistums nachgebessert und die Planungen schreiten voran. Was bedeutet dies für die Gemeinden der Pfarreiengemeinschaft vor Ort? In zahlreichen Sitzungen der Pfarrgemeinde- / Verwaltungsräte und des Pfarreienrates wurde sich auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser sieht die Fusionierung der bisherigen Pfarrgemeinden der Pfarreiengemeinschaft Mayen bestehend aus Alzheim, Hausen, Kehrig, Kürrenberg, St. Johann und den drei Stadtpfarreien zu einer Pfarrgemeinde zum 01.01.2023 vor.

Zunächst aber hat Bischof Stephan Ackermann nach beratenden Gesprächen beschlossen, den Pastoralen Raum Mayen zum 01. Januar 2022 zu eröffnen. Das bedeutet, dass zukünftig alle Seelsorgerinnen und Seelsorger stärker zusammenarbeiten werden. Die Impulse aus der Synode sollen vorangebracht und umgesetzt werden. 

Was bedeutet dies konkret für die Gläubigen der einzelnen Gemeinden? Wir gehen ab Oktober einen ersten Schritt. Weil weniger werdende Priester sich gegenseitig vertreten müssen, musste eine neue Gottesdienstordnung entwickelt werden. Diese wurde mit allen Pfarreienräten abgesprochen und tritt im Oktober in Kraft.

Seit September wird das Seelsorgeteam Mayen durch Kooperator Thomas Corsten ergänzt. Pfarrer Schuh hat die Leitung des Seelsorgeteams, zudem nun Kooperator Corsten, Kaplan Dominik Schmitt, Diakon Thomas Thomiczny und Gemeindereferentin Evelyne Schumacher gehört. Das Pfarrbüro ist mit den beiden Sekretärinnen Brigitte Renner und Sabine Schäfer besetzt.

In allen Pfarreien werden am 6./7. November 2021 neue Pfarrgemeinderätegewählt. Es gibt unterschiedliche Wahlmodelle. Die Pfarreien Alzheim, Hausen, Herz Jesu, St. Clemens und St. Veit aus Mayen und St. Johann haben sich für das Modell „Pfarreienrat Direkt“ entschieden. Das bedeutet: Die Pfarrei verzichtet auf die Wahl eines eigenen Pfarrgemeinderates oder eines Kirchengemeinderates. Stattdessen werden ihre Vertreterinnen und Vertreter direkt in den Pfarreienrat gewählt, der die Interessen aller Pfarreien im Blick hat.  Die Höchstzahl der von den einzelnen Pfarreien zu wählenden oder zu delegierenden Mitglieder des Pfarreienrates ist auf 2 Personen pro Pfarrei festgelegt worden.

St. Bernhard Kürrenberg wählt einen „klassischen“ Pfarrgemeinderat und St. Kastor & St. Katharina Kehrig einen Kirchengemeinderat. Kandidaten für die Wahl können bis Ende September vorgeschlagen werden. Vorschläge können im Pfarrbüro, bei Pfarrgemeinderatsmitgliedern oder in den dafür vorgesehenen Vorschlagsboxen, die in den Kirchen stehen, abgegeben werden. Alle Menschen sind eingeladen das kirchliche Leben vor Ort durch kreatives Mitdenken und Tun mitzugestalten.